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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - 3 Sa 505/11   

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https://dejure.org/2012,12216
LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - 3 Sa 505/11 (https://dejure.org/2012,12216)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.03.2012 - 3 Sa 505/11 (https://dejure.org/2012,12216)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. März 2012 - 3 Sa 505/11 (https://dejure.org/2012,12216)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 85 SGB 9, § 90 Abs 2a SGB 9, § 1 Abs 2 S 1 Alt 1 KSchG, § 242 BGB
    Krankheitsbedingte Kündigung eines Schwerbehinderten - Verwirkung des Sonderkündigungsschutzes

  • IWW

    BGB § 134 BGB § 242 KSchG § 1 SGB-IX § 84 Abs. 2 SGB-IX § 85 ZPO § 85 Abs. 2

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Kündigung wegen langanhaltender Erkrankung - Betriebliches Eingliederungsmanagement - Verwirkung des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen wegen unterlassener Information des Arbeitgebers über Antrag auf Feststellung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Sonderkündigungsschutzes einer behinderten Arbeitnehmerin bei versäumter Unterrichtung der Arbeitgeberin; Personenbedingte Kündigung bei lang andauernder Erkrankung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Kündigung wegen langanhaltender Krankheit; betriebliches Eingliederungsmanagement; Verwirkung des Sonderkündigungsschutzes

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kündigung wegen langanhaltender Krankheit; betriebliches Eingliederungsmanagement; Verwirkung des Sonderkündigungsschutzes

  • hensche.de

    Schwerbehinderung, Kündigung, Verwirkung, Sonderkündigungsschutz

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Krankheitsbedingte Kündigung eines Schwerbehinderten - Verwirkung des Sonderkündigungsschutzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung des Sonderkündigungsschutzes einer behinderten Arbeitnehmerin bei versäumter Unterrichtung der Arbeitgeberin; personenbedingte Kündigung bei lang andauernder Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Kündigung - Wirksamkeit trotz fehlendem betrieblichen Eingliederungsmanagement?

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    EIne Krankheitsbedingte Kündigung kann auch ohne BEM wirksam sein

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06

    Kündigungsschutz - Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - 3 Sa 505/11
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - NZA 2008, 173; 23. April 2008 - 2 AZR 1012/06 - NZA-RR 2008, 515 ) ist die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung.

    Im Umkehrschluss folgt daraus weiter, dass ein unterlassenes betriebliches Eingliederungsmanagement einer Kündigung dann nicht entgegensteht, wenn sie auch durch das betriebliche Eingliederungsmanagement nicht hätte vermieden werden können ( BAG 23. April 2008 - 2 AZR 1012/06 - Rn. 26 und 27, NRA-RR 2008, 515 ).

  • BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 759/05

    Krankheitsbedingte Kündigung - dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - 3 Sa 505/11
    Sie ist zwar auch bei einer Kündigung wegen dauernder oder auf nicht absehbare Zeit bestehender Arbeitsunfähigkeit erforderlich, kann aber nur bei Vorliegen einer besonderen Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers zu dem Ergebnis führen, dass der Arbeitgeber trotz der erheblichen Störung des Arbeitsverhältnisses dessen Fortsetzung billigerweise weiter hinnehmen muss ( BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 759/05 - Rn. 23, [juris] ).

    Bei einer Kündigung wegen dauernder bzw. auf nicht absehbarer Zeit bestehender Arbeitsunfähigkeit ist in aller Regel davon auszugehen, dass der Arbeitgeber eine weitere erhebliche Störung des Arbeitsverhältnisses auf nicht absehbare Zeit billigerweise nicht mehr hinzunehmen braucht (BAG 19. April 2007 - 2 AZR 239/06 - Rn. 36, NZA 2007, 1041; 18. Januar 2007 - 2 AZR 759/05 - Rn. 33, [juris] ).

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - 3 Sa 505/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 26 ff., NZA 2008, 173; 19. April 2007 - 2 AZR 239/06 - Rn. 18, NZA 2007, 1041; 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 - Rn. 41, NZA 2002, 1081 ) ist eine auf einer lang anhaltenden Erkrankung beruhende ordentliche Kündigung in drei Stufen zu prüfen:.

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - NZA 2008, 173; 23. April 2008 - 2 AZR 1012/06 - NZA-RR 2008, 515 ) ist die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung.

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 703/09

    Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - 3 Sa 505/11
    Dabei kann zugunsten der Klägerin davon ausgegangen werden, dass ihr im Kündigungszeitpunkt der Sonderkündigungsschutz nach §§ 85, 90 Abs. 2 a SGB IX zustand ( zu den Voraussetzungen für das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes vgl. BAG 09. Juni 2011 - 2 AZR 703/09 - Rn. 18, NZA-RR 2011, 516 ).

    Das Erfordernis trägt zugleich dem Gebot der Rechtssicherheit Rechnung ( st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 09. Juni 2011 - 2 AZR 703/09 - Rn. 21 und 22, NZA-RR 2011, 516 ).

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 239/06

    Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - 3 Sa 505/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 26 ff., NZA 2008, 173; 19. April 2007 - 2 AZR 239/06 - Rn. 18, NZA 2007, 1041; 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 - Rn. 41, NZA 2002, 1081 ) ist eine auf einer lang anhaltenden Erkrankung beruhende ordentliche Kündigung in drei Stufen zu prüfen:.

    Bei einer Kündigung wegen dauernder bzw. auf nicht absehbarer Zeit bestehender Arbeitsunfähigkeit ist in aller Regel davon auszugehen, dass der Arbeitgeber eine weitere erhebliche Störung des Arbeitsverhältnisses auf nicht absehbare Zeit billigerweise nicht mehr hinzunehmen braucht (BAG 19. April 2007 - 2 AZR 239/06 - Rn. 36, NZA 2007, 1041; 18. Januar 2007 - 2 AZR 759/05 - Rn. 33, [juris] ).

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 659/08

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen - Verwirkung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - 3 Sa 505/11
    Ausreichend ist, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist des § 4 S. 1 KSchG die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 85 SGB IX gerichtlich geltend macht, auch wenn die Zustellung der rechtzeitig eingereichten Klageschrift erst danach erfolgt ( BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - Rn. 16 und 21, NZA 2011, 411 ).
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01

    Krankheitskündigung - negative Prognose

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - 3 Sa 505/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 26 ff., NZA 2008, 173; 19. April 2007 - 2 AZR 239/06 - Rn. 18, NZA 2007, 1041; 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 - Rn. 41, NZA 2002, 1081 ) ist eine auf einer lang anhaltenden Erkrankung beruhende ordentliche Kündigung in drei Stufen zu prüfen:.
  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08

    Nachträgliche Klagezulassung - Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - 3 Sa 505/11
    Ein derartiges Verschulden ihrer damaligen Prozessbevollmächtigten ist der Klägerin nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ( vgl. LAG Schleswig-Holstein 06. Juli 2010 - 1 Sa 403 e/09 - Rn. 32, [juris]; vgl. auch BAG 11. November 2008 - 2 AZR 472/08 - NZA 2009, 692 ).
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